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Bahnstadt: Objektförderung rückt in den Fokus

Mietwohnraumförderung endet 2023

Für den Heidelberger Stadtteil Bahnstadt gibt es zwei Förderungen für preisgünstiges Wohnen. Eine davon ist die seit 2012 existierende Förderung für Haushalte in Mietwohnungen (Subjektförderung). Nach elf Jahren wird diese Förderung Ende 2023 auslaufen. Darüber hat die Stadtverwaltung den Gemeinderat in der Sitzung am 2. Juni 2022 informiert. Grund ist, dass das sechs Millionen Euro umfassende Guthaben, das mit dem Einzug der ersten Bahnstädterinnen und Bahnstädter im Jahr 2012 zur Verfügung stand, bald aufgebraucht ist. Betroffene Mieterhaushalte bekommen in Härtefällen vonseiten der Stadt Heidelberg künftig Unterstützung bei der Suche nach bezahlbarem Ersatzwohnraum.

Die eigens für die Bahnstadt entwickelte Subjektförderung, die es in anderen Stadtteilen nicht gibt, ist seit 2012 vielfach in Anspruch genommen worden. Insgesamt sind es 372 geförderte Mieterhaushalte. Das entspricht einem Anteil von 12,1 Prozent des Wohnungsbestandes in der Bahnstadt. Vergleicht man den Anteil geförderter Haushalte in der Bahnstadt mit dem der geförderten Wohnungen der übrigen Stadtteile, belegt die Bahnstadt nach dem Emmertsgrund, Boxberg und Bergheim den vierten Platz bei den Förderfällen.

Bewohnerinnen und Bewohner der Bahnstadt erhalten noch bis Ende 2023 einen einkommensabhängigen Mietzuschuss in Höhe von bis zu vier Euro pro Quadratmeter förderfähiger Wohnfläche. Förderfähige Haushalte wurden im Herbst 2021 über das zu erwartende Förderende informiert. Bis Dezember 2021 konnten noch Anträge auf Mietzuschuss für maximal 24 Monate gestellt werden. Seit Jahresbeginn 2022 können nur noch Folgeanträge für ein Jahr bewilligt werden. Erstanträge können nicht mehr gefördert werden.

Neuer geförderter Wohnraum in Neubauten

Künftig rückt eine weitere Förderart, die sogenannte Objektförderung, in den Fokus. Über diese entsteht günstiger Wohnraum in Neubauten in der Bahnstadt und auf den übrigen Konversionsflächen. Die Miete fällt dort in Summe für Haushalte mit Anspruch auf eine Wohnberechtigungsbescheinigung geringer aus als mit einem Zuschuss der künftig entfallenden Subjektförderung.

Geförderte Wohnungen werden derzeit im Mark-Twain-Village und in den Campbell Barracks gebaut. Ein Teil der öffentlich geförderten Wohnungen wird ab 2022 und damit vor Ende der Subjektförderung in der Bahnstadt bezugsfertig sein. 83 weitere geförderte Wohnungen werden momentan in der Bahnstadt gebaut, darunter am Europaplatz. Noch mehr geförderte Wohnungen – die genaue Zahl steht noch nicht fest – werden bei künftigen Bauvorhaben in der Bahnstadt entwickelt, unter anderem im Kopernikusquartier zwischen Czernyring und Grüner Meile und auf den Grundstücken zwischen Montpellier- und Czernybrücke.

Bei Fragen hilft die Wohnraumförderstelle im Amt für Baurecht und Denkmalschutz, Telefon 06221 58-25720, E-Mail wohnbaufoerderung@heidelberg.de. Informationen gibt es auch im Internet unter www.heidelberg-bahnstadt.de.